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   OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 U 17/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21517
OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 U 17/99 (https://dejure.org/2004,21517)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.03.2004 - 8 U 17/99 (https://dejure.org/2004,21517)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. März 2004 - 8 U 17/99 (https://dejure.org/2004,21517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honoraranspruch für Änderungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Regenwasser- und Schmutzwasserkanal, Verkehrsanlage - Getrennte Honorarabrechnung höchstrichterlich anerkannt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Getrennte Honorarabrechnung bei Kanalisation eines Baugebiets mit Trennsystem? (IBR 2005, 690)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkostenpauschale mit 15% des Nettohonorars unangemessen hoch? (IBR 2005, 553)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar für wiederholt erbrachte Grundleistungen bei der Erschließung eines Baugebiets? (IBR 2005, 599)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2003 - VII ZR 13/02

    Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale im Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 U 17/99
    Ob die Vereinbarung über eine Nebenkostenpauschale wegen deren Höhe unwirksam ist, beurteilt sich nach allgemeinem Vertragsrecht und damit nach § 138 BGB (BGH BauR 2004, 356).

    Liegt ein grobes, besonders krasses Missverhältnis vor, rechtfertigt dieser Umstand regelmäßig den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung und damit auf einen sittenwidrigen Charakter der Vereinbarung (BGH BauR 2004, 356, 357).

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 U 17/99
    Die Frage, ob das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit die Zulassung einer in zweiter Instanz erhobenen Widerklage gebietet, ist zu verneinen, wenn das Berufungsgericht bei Zulassung der Widerklage erstmals über einen völlig neuen Streitstoff befinden müsste (BGH NJW 1961, 362; 1977, 49).
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 U 17/99
    Die Frage, ob das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit die Zulassung einer in zweiter Instanz erhobenen Widerklage gebietet, ist zu verneinen, wenn das Berufungsgericht bei Zulassung der Widerklage erstmals über einen völlig neuen Streitstoff befinden müsste (BGH NJW 1961, 362; 1977, 49).
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